Kundeninformation

Kundeninformation - PKV Tarifwechsel

Ihr PKV Tarifwechsel von der Analyse bis zur Tarifumstellung
In unserer kostenlosen Sofortauskunft teilen wir Ihnen mit, ob eine Beitragsersparnis durch einen PKV Tarifwechsel zu Ihrer Krankenversicherung bei gleichwertigen oder auch besseren Leistungen möglich ist.

Es gilt unser Grundsatz: Leistung vor Beitrag!

Bei Versicherungsverträgen mit Versicherungsbeginn vor dem 01.01.2009 raten wir von einem Wechsel des Krankenversicherers grundsätzlich ab, da hier die bereits angesparte Altersrückstellung nicht zu einem anderen Krankenversicherer mitgenommen werden kann. Der Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenvollversicherung ist im 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt.

Mit unserer Empfehlung, die Prüfung zu einem PKV Tarifwechsel durchführen zu lassen, erhalten Sie die Unterlagen zur Beauftragung unserer Dienstleistung:

  • Auftragsformular für unsere Dienstleistung

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Um Ihre Interessen gegenüber dem Krankenversicherer vertreten zu können, benötigen wir von Ihnen einen Auftrag sowie eine Vollmacht. Ihre Vollmacht dient zur Informationsbeschaffung zur Prüfung eines PKV Tarifwechsels nach 204 VVG. Ihre Vollmacht berechtigt uns nicht, Einsicht in Ihre Leistungsabrechnungen oder Ihre Gesundheitshistorie zu nehmen. Wir garantieren, dass wir uns strikt an die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes halten.

Nach Eingang Ihres Auftrages erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung. Mit Übersendung der Auftragsbestätigung beginnen wir mit unserer Tätigkeit.

Nachstehend erläutern wir Schritt für Schritt unsere Vorgehensweise:

  • Angebotsanforderung Im ersten Schritt fordern wir bei Ihrem Krankenversicherer die Angebote unter Anrechnung der bestehenden Altersrückstellung zu denen in Frage kommenden alternativen Tarifen mit gleichwertigen und ggfs. auch höheren Leistungen an. Wenn Sie es wünschen, führen wir gleichzeitig die Überprüfung eines ggfs. vorhandenen versicherungsmedizinischen Zuschlages (Risikozuschlag) durch. Unter Umständen kann ein Risikozuschlag nicht nur reduziert werden, sondern sogar ganz entfallen.
    Wir geben dem Krankenversicherer vor, welche PKV Tarife zu berechnen sind. Der Krankenversicherer ist verpflichtet, die angeforderten alternativen Angebote zu erstellen und diese an uns zu übersenden.
    Es ist sehr wichtig, dass die Alternativen durch uns vorgegeben werden, da die Krankenversicherer den Versicherten sinnvolle Angebote meist vorenthalten. Sehr häufig erfahren wir im Erstgespräch von unseren Mandanten, dass der Krankenversicherer auf Anfrage durch den Versicherten diesem mitteilt, dass ein PKV Tarifwechsel nicht sinnvoll ist.
    Ein PKV Tarifwechsel nach § 204 VVG ist jederzeit, unabhängig von bereits vorhandenen Krankheitsbildern und ohne Altersbeschränkung möglich.

  • Prüfung Nachdem uns die angeforderten alternativen Angebote von Ihrem Krankenversicherer vorliegen, prüfen wir die Unterlagen auf Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit. In einigen Fällen ist schon jetzt eine Nachbesserung durch den Krankenversicherer notwendig. Hier fordern wir den Krankenversicherer zur Korrektur der Angebote auf. Somit können wir für Sie unvorteilhafte Angebote ausschließen. Neben den alternativen Angeboten übersendet uns der Krankenversicherer die für die Erstellung des Leistungsvergleiches zwingend notwendigen Versicherungsbedingungen zu Ihrem aktuellen Versicherungsschutz sowie zu den angefragten Tarifen.

  • Analyse Nachdem wir die alternativen Angebote sorgfältig geprüft haben, beginnt nun der Abgleich der Versicherungsbedingungen. Hier verlassen wir uns nicht auf marktübliche Vergleichsprogramme, sondern lesen die gültigen Versicherungsbedingungen per Hand aus. Nach unseren Erfahrungen gibt es kein Vergleichsprogramm, welches nicht mit Fehlern behaftet ist.

  • Leistungsvergleich Die von uns zur Verfügung gestellten Leistungsvergleiche werden nicht per Knopfdruck erstellt. Die einzelnen Leistungskriterien zu Ihrem aktuellen Versicherungsschutz und den angefragten Tarifen werden durch uns in tabellarischer Form gegenübergestellt; Leistungsunterschiede werden farblich markiert.

  • Ergebnisdokumentation
    Umfang unserer Ergebnisdokumentation:
    - aktuelle Vertragsübersicht
    - Aufstellung der alternativen Angebote
    - Besonderheiten in den Versicherungsbedingungen
    - wichtige Informationen unabhängig von einem PKV Tarifwechsel

  • Unterlagen
    - Ergebnisdokumentation
    - Leistungsvergleich bisheriger Versicherungsschutz und Alternativen
    - Versicherungsbedingungen zum bisherigen Versicherungsschutz
    - Versicherungsbedingungen zum alternativen Versicherungsschutz

  • Besprechungstermin Jede Prüfung zum PKV Tarifwechsel wird von uns so betrachtet, als wären wir der Versicherte. Nun haben nicht alle Versicherte die gleichen Leistungswünsche. Wir garantieren Ihnen, die alternativen Angebote mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen nach unseren langjährigen Erfahrungen für Sie auszuwählen und zu prüfen.

    In unserem Besprechungstermin erfahren wir, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Wir gehen mit Ihnen gemeinsam Leistungspunkt für Leistungspunkt durch. So können wir Ihnen sagen, ob ein Tarifwechsel PKV für Sie in Frage kommt. Der Besprechungstermin zum PKV Tarifwechsel ist unverzichtbar.

    Unabhängig von einem PKV Tarifwechsel sollten Sie unseren Besprechungstermin unbedingt in Anspruch nehmen. In diesem Termin geht es neben der Erläuterung zu unserer Ergebnisdokumentation auch um allgemeine Informationen, die jedem privat Versicherten bekannt sein sollten:
    - Versicherungsbedingungen richtig lesen und verstehen
    - Welche Leistungen sind in meinem aktuellen Versicherungsschutz nicht garantiert, obwohl diese in den Bedingungen aufgeführt sind (Ausschlussklausel)?
    - Bei welchen Behandlungen ist vorab eine schriftliche Zusage durch den Versicherer erforderlich?
    - Zu welchen Sätzen dürfen die Behandler mit den Privatpatienten abrechnen?
    … und vieles mehr.

  • Antrag Sie erhalten von uns sämtliche Unterlagen, die zur Beantragung einer PKV Tarifumstellung notwendig sind. Die von Ihnen unterzeichneten Antragsunterlagen übersenden Sie uns per Post, E-Mail oder Fax. Die Antragsunterlagen reichen wir umgehend an Ihren Krankenversicherer ein.
    Begleitend erfolgt durch uns die Kontrolle der Antragsbearbeitung des Krankenversicherers. Hierzu gehört auch die Abwehr unberechtigter Zuschläge. Nicht selten kommt es vor, dass uns der Krankenversicherer mitteilt, dass Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, obwohl dies nicht zulässig ist.
    Gerade in diesen Fällen sind unsere langjährigen Erfahrungen im Umgang mit den Krankenversicherern gefragt. Nach entsprechender Reklamation und Aufforderung wird die Tarifumstellung dann ohne Gesundheitsprüfung kurzfristig durch den Krankenversicherer dokumentiert.

  • Nachtrag zum Versicherungsschein Die Antragsbearbeitung ist nun abgeschlossen. Die PKV Tarifumstellung wurde durch den Krankenversicherer durchgeführt. Im weiteren Verlauf erhalten Sie vom Krankenversicherer den Nachtrag zum Versicherungsschein zur erfolgten Tarifumstellung.
    Durch uns erfolgt nun die sorgfältige Prüfung des Nachtrages zum Versicherungsschein auf Inhalt und Vollständigkeit. Sie erhalten von uns die schriftliche Bestätigung, dass die Tarifumstellung wie gewünscht durchgeführt wurde.
    Für später noch auftretende Fragen können Sie sich jederzeit kostenfrei an uns wenden.

  • Honorar bei Vertragsänderung
    Nur bei Vertragsänderung berechnen wir ein Erfolgs-Honorar. Auf Wunsch ist eine Ratenzahlung möglich.
    Mit Vertragsänderung meinen wir einen Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) oder eine Reduzierung bzw. Streichung eines bestehenden Risikozuschlages (auch medizinischer Wagnisausgleich oder versicherungsmedizinischer Zuschlag genannt).
    Erfolgt keine Vertragsänderung, ist unsere gesamte Dienstleistung für Sie kostenfrei.
    Bemessungsgrundlage des Honorars:
    alter Monatsbeitrag (minus) neuer Monatsbeitrag (mal) 7 (plus) 19 % gesetzliche Umsatzsteuer
    Nach Aussage unserer Kooperationspartner schneiden wir im Preis-/Leistungsvergleich überdurchschnittlich gut ab.
    Achten Sie bitte darauf, dass Sie nur einen Dienstleister beauftragen. So vermeiden Sie, dass Sie ein Honorar unter Umständen an jeden der beauftragten Dienstleister zahlen müssen.

  • Zur telefonischen Sofortauskunft rufen Sie uns an:
    03634 - 692 99 50

  • Zum kostenfreien PKV Tarifwechsel Service
    nutzen Sie unser
    Anfrageformular.

  • PKV Tarifwechsel Erfahrungen seit 1992
    Das sagen unsere Kunden!




Abschließend möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass jede Prüfung zum PKV Tarifwechsel individuell zu betrachten ist. Dies ergibt sich schon allein aus den unterschiedlichen Leistungswünschen und der jeweiligen Lebenssituation unserer Mandanten. Wir haben bewusst auf Fallbeispiele und die Darstellung von bereits durchgeführten Tarifwechseln verzichtet.

Wir bieten Ihnen leistungsorientierte und persönlich auf Sie zugeschnittene Lösungen.
Über Ihren Auftrag freuen wir uns.

Jörg Krakow


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Kundeninformation - Vermittlung und Betreuung von Verträgen

Vermittlung von Verträgen

Für die Vermittlung von Neu-Verträgen erhalten wir als behördlich zugelassener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) vom jeweiligen Versicherer eine Abschlusscourtage.
Die Courtage ist abhängig von der Höhe der Prämie und besonderen Gegebenheiten (z. B. Gruppenversicherung). Dies gilt auch für die Erhöhung von bestehenden Versicherungsverträgen.

Betreuung von Verträgen

Für die Betreuung von Verträgen erhalten wir als behördlich zugelassener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) vom jeweiligen Versicherer eine Betreuungscourtage.
Die Courtage ist abhängig von der Höhe der Prämie und besonderen Gegebenheiten (z. B. Gruppenversicherung).

  • PKV Tarifwechsel Sofortauskunft
    03634 - 692 99 50

Montag bis Freitag
09.00 Uhr - 20.00 Uhr
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Kein Callcenter!
ausschließlich Fachspezialisten!
Feste Ansprechpartner!
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ARD Beitrag zum Thema:
PKV Tarifwechsel

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