Continentale Unisex Tarife


Informationen zum Thema: Continentale Krankenversicherung Unisex Tarife

Ab dem 21.12.2012 darf die Continentale Krankenversicherung sowie alle privaten Krankenversicherer für Neukunden nur noch Unisex Tarife (geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife) anbieten. Bei denen vor dem 21.12.2012 geschlossenen Continentale Verträgen handelt es sich um Continentale Bestandstarife aus der Continentale Krankenversicherung Bisex Tarifwelt. Diese Continentale Tarife sind für Neukunden nicht mehr zugänglich.

Für Continentale Versicherte, die in diesen Continentale Bisex Tarifen versichert sind, ist von einem Wechsel in die Continentale Unisex Tarife dringend abzuraten.

Da die Continentale Krankenversicherung ihren Versicherten trotz der damit verbundenen Nachteile einen Tarifwechsel in Continentale Unisex Tarife empfiehlt, sollte die Prüfung zu einem Continentale Krankenversicherung Tarifwechsel durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler erfolgen.

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  • Welche Nachteile entstehen beim Tarifwechsel in Continentale Unisex Tarife?
    - späterer Tarifwechsel in den Continentale Standardtarif STN ist ausgeschlossen
    - unnötig zusätzlich zu zahlender Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität
    - einmal Unisex - immer Unisex => keine Rückkehr in zahlreiche Continentale Bisex Tarife
    - teurere geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife in der Continentale Unisex Tarifwelt
    - wenig Erfahrungen in der Kalkulation, da Einführung der Unisextarife erst zum 21.12.2012

  • Das Recht auf den Continentale Standardtarif STN geht verloren Nach den gesetzlichen Regelungen des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein späterer Wechsel aus einem Continentale Unisex Tarif in den Continentale Standardtarif STN nicht möglich. Der Standardtarif wurde noch nicht in der Unisex Tarifwelt kalkuliert.

  • § 204 VVG: einmal Unisex - immer Unisex Ein Wechsel zurück in einen der Continentale Bisex Tarife ist ausgeschlossen! Es besteht dann nur noch die Möglichkeit in einen der wenigen Continentale Unisex Tarife zu wechseln. Sie verlieren das Recht, in zahlreiche sinnvolle alternative Tarife der Continentale Krankenversicherung Bisex Tarifwelt zu wechseln. Durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften kann ein Continentale Tarifwechsel in einen Continentale Unisextarif dann unter Umständen interessant werden.

  • Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität Der in den Continentale Krankenversicherung Unisex Tarifen zusätzlich zu zahlende Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität wird erhoben, damit bei einem Wechsel des Versicherers ein Teil der Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann.
    Allerdings betrifft dies nur den Teil der Altersrückstellungen, die nach Bestehen des Continentale Unisex Tarifes gebildet werden. Die Altersrückstellungen aus den davor bestehenden Continentale Bisex Tarifen (betrifft Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2009 - alte Tarifwelt) werden nicht auf den Vertrag beim neuen Versicherer übertragen. Dieser Teil der Altersrückstellungen verbleibt beim ursprünglichen Versicherer.
    So ist Continentale Versicherten, deren Verträge vor dem 01.01.2009 begonnen haben, von einem Versichererwechsel dringend abzuraten. Daher bringt die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Portabilität für diese Versicherten keinen Nutzen.

  • Besprechung zum Continentale Tarifwechsel Wir empfehlen den individuell, auf Ihre Leistungswünsche zugeschnittenen PKV Tarifwechsel Service durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler. Unser Unternehmen ist auf Continentale Krankenversicherung Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung spezialisiert.
    Als Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG informieren und beraten wir Sie ausführlich zum Thema Continentale Tarifwechsel und bieten Ihnen die auf Sie zugeschnittene optimale Continentale Krankenversicherung Tarifwechsel Lösung.
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ARD Beitrag zum Thema:
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