Universa Unisex Tarife


Informationen zum Thema: Universa Krankenversicherung Unisex Tarife

Ab dem 21.12.2012 darf die Universa Krankenversicherung sowie alle privaten Krankenversicherer für Neukunden nur noch Unisex Tarife (geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife) anbieten. Bei denen vor dem 21.12.2012 geschlossenen Universa Verträgen handelt es sich um Universa Bestandstarife aus der Universa Bisex Tarifwelt. Diese Universa Tarife sind für Neukunden nicht mehr zugänglich.

Für Universa Versicherte, die in diesen Universa Krankenversicherung Bisex Tarifen versichert sind, ist von einem Wechsel in die Universa Unisex Tarife dringend abzuraten.

Da die Universa ihren Versicherten trotz der damit verbundenen Nachteile einen Tarifwechsel in Universa Krankenversicherung Unisex Tarife empfiehlt, sollte die Prüfung zu einem Universa Tarifwechsel durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler erfolgen.

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  • Welche Nachteile entstehen beim Tarifwechsel in Universa Unisex Tarife?
    - späterer Tarifwechsel in den Universa Standardtarif STN ist ausgeschlossen
    - unnötig zusätzlich zu zahlender Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität
    - einmal Unisex - immer Unisex => keine Rückkehr in zahlreiche Universa Bisex Tarife
    - teurere geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife in der Universa Unisex Tarifwelt
    - wenig Erfahrungen in der Kalkulation, da Einführung der Unisextarife erst zum 21.12.2012

  • Das Recht auf den Universa Standardtarif STN geht verloren Nach den gesetzlichen Regelungen des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein späterer Wechsel aus einem Universa Unisex Tarif in den Universa Standardtarif STN nicht möglich. Der Standardtarif wurde noch nicht in der Unisex Tarifwelt kalkuliert.

  • § 204 VVG: einmal Unisex - immer Unisex Ein Wechsel zurück in einen der Universa Bisex Tarife ist ausgeschlossen! Es besteht dann nur noch die Möglichkeit in einen der wenigen Universa Unisex Tarife zu wechseln. Sie verlieren das Recht, in zahlreiche sinnvolle alternative Tarife der Universa Bisex Tarifwelt zu wechseln. Durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften kann ein Universa Tarifwechsel in einen Universa Unisextarif dann unter Umständen interessant werden.

  • Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität Der in den Universa Unisex Tarifen zusätzlich zu zahlende Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität wird erhoben, damit bei einem Wechsel des Versicherers ein Teil der Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann.
    Allerdings betrifft dies nur den Teil der Altersrückstellungen, die nach Bestehen des Universa Unisex Tarifes gebildet werden. Die Altersrückstellungen aus den davor bestehenden Universa Bisex Tarifen (betrifft Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2009 - alte Tarifwelt) werden nicht auf den Vertrag beim neuen Versicherer übertragen. Dieser Teil der Altersrückstellungen verbleibt beim ursprünglichen Versicherer.
    So ist Universa Versicherten, deren Verträge vor dem 01.01.2009 begonnen haben, von einem Versichererwechsel dringend abzuraten. Daher bringt die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Portabilität für diese Versicherten keinen Nutzen.

  • Besprechung zum Universa Tarifwechsel Wir empfehlen den individuell, auf Ihre Leistungswünsche zugeschnittenen PKV Tarifwechsel Service durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler. Unser Unternehmen ist auf Universa Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung spezialisiert.
    Als Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG informieren und beraten wir Sie ausführlich zum Thema Universa Tarifwechsel und bieten Ihnen die auf Sie zugeschnittene optimale Universa Krankenversicherung Tarifwechsel Lösung.
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  • Gern beraten wir Sie zum Thema Universa Unisex Tarife und zeigen Ihnen Ihre optimale Lösung zur Beitragsreduzierung innerhalb der Universa Krankenversicherung auf.

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ARD Beitrag zum Thema:
PKV Tarifwechsel

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