Allianz Basistarif


Wichtige Information zum Allianz Basistarif

Ein Allianz Tarifwechsel in den Allianz Basistarif (BTN) sollte nicht vorschnell erfolgen, da der Basistarif meist schlechtere Leistungen gegenüber anderen Allianz Tarifen beinhaltet.
Das Allianz Tarifwerk sieht ausreichend alternative Allianz Tarife zum Tarifwechsel unter Anrechnung der bereits angesparten Altersrückstellungen vor. Diese Allianz Tarife beinhalten grundsätzlich höhere Leistungen als der Allianz Basistarif.


Warum wurde der Basistarif eingeführt?
Am 1. Januar 2009 wurde vom Gesetzgeber die Krankenversicherungspflicht eingeführt.
Vor dem 1. Januar 2009 stand es denen in Deutschland von der Versicherungspflicht befreiten Personen frei, ob sie sich krankenversichern oder nicht. Geschätzt über 100.000 Personen waren vor diesem Zeitpunkt nicht krankenversichert. Ein Teil dieser Personen konnte aufgrund ihrer finanziellen Situation die Beiträge zur Krankenversicherung nicht aufbringen. Andere wiederum wurden aufgrund des Gesundheitszustandes von den privaten Krankenversicherern nicht aufgenommen.
Mit der Krankenversicherungspflicht wurde zum 1. Januar 2009 der Basistarif eingeführt. Eine Prüfung der Bonität sowie des Gesundheitszustandes dürfen die privaten Krankenversicherer nicht vornehmen (gilt nur für den Basistarif).


Für wen ist der Allianz Basistarif sinnvoll?
Die Frage, für welche Personen der Allianz Basistarif in Frage kommt, kann nur in einem ausführlichen Besprechungstermin beantwortet werden. Eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden.
So kann für Personen die nicht krankenversichert sind oder keinen Anspruch auf den
Allianz Standardtarif haben, der Allianz Basistarif eine Option sein. Allerdings gilt hier zu beachten, dass oftmals Zuzahlungen für bestimmte Leistungen anfallen, die zu Lasten der Versicherten gehen. Vor dem Wechsel in den Allianz Basistarif sollte unbedingt die gesamte Allianz Tarifwelt auf sinnvollere Alternativen geprüft werden. Erfahrungsgemäß kommen neben dem Allianz Basistarif mehrere alternative Allianz Tarife für einen Tarifwechsel innerhalb der Allianz in Betracht, die ein wesentlich höheres Leistungsniveau beinhalten. Allerdings werden diese Tarife den Versicherten meist vorenthalten. Wir empfehlen Ihnen daher eine sorgfältige Tiefenprüfung durch einen Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG!
Auch für Personen die eine Zusatzversicherung zum Basistarif abschließen möchten, kann der Allianz Basistarif eine Möglichkeit sein. Diese Personen müssen allerdings der privaten Krankenversicherung zugeordnet sein (dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die letzte private Krankenversicherung vor der Versicherungslücke bei der Allianz bestand).


Allgemeine Informationen zum Basistarif
Der Basistarif ist ein branchenweit einheitlicher Tarif in der Privaten Krankenversicherung, der zum 1. Januar 2009 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt wurde. Er stellt eine neuartige Mischform aus Elementen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung dar und steht allen Personen offen, die bei seiner Einführung nicht bereits anderweitig krankenversichert waren und für die mit der Gesundheitsreform 2007 eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung begründet wurde.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Basistarif



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Auszug aus den Allianz Versicherungsbedingungen zum Allianz Basistarif:
(3) Wechsel in den Basistarif
a) In Ihrem Vertrag versicherte Personen können auf Ihr
Verlangen in den Basistarif mit Höchstbeitragsgarantie und
Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit wechseln, wenn
der erstmalige Abschluss der bestehenden Krankheitskostenvollversicherung
ab dem 1. Januar 2009 erfolgte.
Das Wechselrecht nach Satz 1 gilt auch, wenn bei der
versicherten Person mindestens eine der folgenden Voraussetzungen
vorliegt:
- die versicherte Person hat das 55. Lebensjahr vollendet,
- die versicherte Person hat das 55. Lebensjahr noch
nicht vollendet, erfüllt aber die Voraussetzungen für
den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung
und hat diese Rente beantragt,
- die versicherte Person bezieht ein Ruhegehalt nach
beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften,
- die versicherte Person ist hilfebedürftig nach dem
SGB II oder SGB XII.
Zur Gewährleistung der in Satz 1 genannten Beitragsbegrenzungen
wird der in den technischen Berechnungsgrundlagen
festgelegte Zuschlag erhoben.
b) Der Wechsel ist jederzeit nach Erfüllung der gesetzlichen
Voraussetzungen möglich.
c) Die Versicherung im Basistarif beginnt zum Ersten des
Monats, der auf Ihren Antrag auf Wechsel in den Basistarif
folgt.

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