Allianz Unisex Tarife


Informationen zum Thema: Allianz Unisex Tarife

Ab dem 21.12.2012 darf die Allianz sowie alle privaten Krankenversicherer für Neukunden nur noch Unisex Tarife (geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife) anbieten. Bei denen vor dem 21.12.2012 geschlossenen Allianz Verträgen handelt es sich um Allianz Bestandstarife aus der Allianz Bisex Tarifwelt. Diese Allianz Tarife sind für Neukunden nicht mehr zugänglich.

Für Allianz Versicherte, die in diesen Allianz Bisex Tarifen versichert sind, ist von einem Wechsel in die Allianz Unisex Tarife dringend abzuraten.

Da die Allianz ihren Versicherten trotz der damit verbundenen Nachteile einen Tarifwechsel in Allianz Unisex Tarife empfiehlt, sollte die Prüfung zu einem Allianz Tarifwechsel durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler erfolgen.

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  • Welche Nachteile entstehen beim Tarifwechsel in Allianz Unisex Tarife?
    - späterer Tarifwechsel in den Allianz Standardtarif STN ist ausgeschlossen
    - unnötig zusätzlich zu zahlender Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität
    - einmal Unisex - immer Unisex => keine Rückkehr in zahlreiche Allianz Bisex Tarife
    - teurere geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife in der Allianz Unisex Tarifwelt
    - wenig Erfahrungen in der Kalkulation, da Einführung der Unisextarife erst zum 21.12.2012

  • Das Recht auf den Allianz Standardtarif STN geht verloren Nach den gesetzlichen Regelungen des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein späterer Wechsel aus einem Allianz Unisex Tarif in den Allianz Standardtarif STN nicht möglich. Der Standardtarif wurde noch nicht in der Unisex Tarifwelt kalkuliert.

  • § 204 VVG: einmal Unisex - immer Unisex Ein Wechsel zurück in einen der Allianz Bisex Tarife ist ausgeschlossen! Es besteht dann nur noch die Möglichkeit in einen der wenigen Allianz Unisex Tarife zu wechseln. Sie verlieren das Recht, in zahlreiche sinnvolle alternative Tarife der Allianz Bisex Tarifwelt zu wechseln. Durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften kann ein Allianz Tarifwechsel in einen Allianz Unisextarif dann unter Umständen interessant werden.

  • Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität Der in den Allianz Unisex Tarifen zusätzlich zu zahlende Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität wird erhoben, damit bei einem Wechsel des Versicherers ein Teil der Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann.
    Allerdings betrifft dies nur den Teil der Altersrückstellungen, die nach Bestehen des Allianz Unisex Tarifes gebildet werden. Die Altersrückstellungen aus den davor bestehenden Allianz Bisex Tarifen (betrifft Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2009 - alte Tarifwelt) werden nicht auf den Vertrag beim neuen Versicherer übertragen. Dieser Teil der Altersrückstellungen verbleibt beim ursprünglichen Versicherer.
    So ist Allianz Versicherten, deren Verträge vor dem 01.01.2009 begonnen haben, von einem Versichererwechsel dringend abzuraten. Daher bringt die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Portabilität für diese Versicherten keinen Nutzen.

  • Besprechung zum Allianz Tarifwechsel Wir empfehlen den individuell, auf Ihre Leistungswünsche zugeschnittenen PKV Tarifwechsel Service durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler. Unser Unternehmen ist auf Allianz Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung spezialisiert.
    Als Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG informieren und beraten wir Sie ausführlich zum Thema Allianz Tarifwechsel und bieten Ihnen die auf Sie zugeschnittene optimale Allianz Tarifwechsel Lösung.
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  • Gern beraten wir Sie zum Thema Allianz Unisex Tarife und zeigen Ihnen Ihre optimale Lösung zur Beitragsreduzierung innerhalb der Allianz Krankenversicherung auf.

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ARD Beitrag zum Thema:
PKV Tarifwechsel

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