DKV Unisex Tarife


Informationen zum Thema: DKV Unisex Tarife

Ab dem 21.12.2012 darf die DKV sowie alle privaten Krankenversicherer für Neukunden nur noch Unisex Tarife (geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife) anbieten. Bei denen vor dem 21.12.2012 geschlossenen DKV Verträgen handelt es sich um DKV Bestandstarife aus der DKV Bisex Tarifwelt. Diese DKV Tarife sind für Neukunden nicht mehr zugänglich.

Für DKV Versicherte, die in diesen DKV Bisex Tarifen versichert sind, ist von einem Wechsel in die DKV Unisex Tarife dringend abzuraten.

Da die DKV ihren Versicherten trotz der damit verbundenen Nachteile einen Tarifwechsel in DKV Unisex Tarife empfiehlt, sollte die Prüfung zu einem DKV Tarifwechsel durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler erfolgen.

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  • Welche Nachteile entstehen beim Tarifwechsel in DKV Unisex Tarife?
    - späterer Tarifwechsel in den DKV Standardtarif STN ist ausgeschlossen
    - unnötig zusätzlich zu zahlender Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität
    - einmal Unisex - immer Unisex => keine Rückkehr in zahlreiche DKV Bisex Tarife
    - teurere geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife in der DKV Unisex Tarifwelt
    - wenig Erfahrungen in der Kalkulation, da Einführung der Unisextarife erst zum 21.12.2012

  • Das Recht auf den DKV Standardtarif STN geht verloren Nach den gesetzlichen Regelungen des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein späterer Wechsel aus einem DKV Unisex Tarif in den DKV Standardtarif STN nicht möglich. Der Standardtarif wurde noch nicht in der Unisex Tarifwelt kalkuliert.

  • § 204 VVG: einmal Unisex - immer Unisex Ein Wechsel zurück in einen der DKV Bisex Tarife ist ausgeschlossen! Es besteht dann nur noch die Möglichkeit in einen der wenigen DKV Unisex Tarife zu wechseln.Sie verlieren das Recht, in zahlreiche sinnvolle alternative Tarife der DKV Bisex Tarifwelt zu wechseln. Durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften kann ein DKV Tarifwechsel in einen DKV Unisextarif dann unter Umständen interessant werden.

  • Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität Der in den DKV Unisex Tarifen zusätzlich zu zahlende Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität wird erhoben, damit bei einem Wechsel des Versicherers ein Teil der Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann.
    Allerdings betrifft dies nur den Teil der Altersrückstellungen, die nach Bestehen des DKV Unisex Tarifes gebildet werden. Die Altersrückstellungen aus den davor bestehenden DKV Bisex Tarifen (betrifft Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2009 - alte Tarifwelt) werden nicht auf den Vertrag beim neuen Versicherer übertragen. Dieser Teil der Altersrückstellungen verbleibt beim ursprünglichen Versicherer.
    So ist DKV Versicherten, deren Verträge vor dem 01.01.2009 begonnen haben, von einem Versichererwechsel dringend abzuraten. Daher bringt die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Portabilität für diese Versicherten keinen Nutzen.

  • Besprechung zum DKV Tarifwechsel Wir empfehlen den individuell, auf Ihre Leistungswünsche zugeschnittenen PKV Tarifwechsel Service durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler. Unser Unternehmen ist auf DKV Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung spezialisiert.
    Als Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG informieren und beraten wir Sie ausführlich zum Thema DKV Tarifwechsel und bieten Ihnen die auf Sie zugeschnittene optimale DKV Tarifwechsel Lösung.
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ARD Beitrag zum Thema:
PKV Tarifwechsel

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