Hallesche Unisex Tarife


Informationen zum Thema: Hallesche Unisex Tarife

Ab dem 21.12.2012 darf die Hallesche sowie alle privaten Krankenversicherer für Neukunden nur noch Unisex Tarife (geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife) anbieten. Bei denen vor dem 21.12.2012 geschlossenen Hallesche Verträgen handelt es sich um Hallesche Bestandstarife aus der Hallesche Bisex Tarifwelt. Diese Hallesche Tarife sind für Neukunden nicht mehr zugänglich.

Für Hallesche Versicherte, die in diesen Hallesche Bisex Tarifen versichert sind, ist von einem Wechsel in die Hallesche Unisex Tarife dringend abzuraten.

Da die Hallesche ihren Versicherten trotz der damit verbundenen Nachteile einen Tarifwechsel in Hallesche Unisex Tarife empfiehlt, sollte die Prüfung zu einem Hallesche Tarifwechsel durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler erfolgen.

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  • Welche Nachteile entstehen beim Tarifwechsel in Hallesche Unisex Tarife?
    - späterer Tarifwechsel in den Hallesche Standardtarif STN ist ausgeschlossen
    - unnötig zusätzlich zu zahlender Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität
    - einmal Unisex - immer Unisex => keine Rückkehr in zahlreiche Hallesche Bisex Tarife
    - teurere geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife in der Hallesche Unisex Tarifwelt
    - wenig Erfahrungen in der Kalkulation, da Einführung der Unisextarife erst zum 21.12.2012

  • Das Recht auf den Hallesche Standardtarif STN geht verloren Nach den gesetzlichen Regelungen des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein späterer Wechsel aus einem Hallesche Unisex Tarif in den Hallesche Standardtarif STN nicht möglich. Der Standardtarif wurde noch nicht in der Unisex Tarifwelt kalkuliert.

  • § 204 VVG: einmal Unisex - immer Unisex Ein Wechsel zurück in einen der Hallesche Bisex Tarife ist ausgeschlossen! Es besteht dann nur noch die Möglichkeit in einen der wenigen Hallesche Unisex Tarife zu wechseln. Sie verlieren das Recht, in zahlreiche sinnvolle alternative Tarife der Hallesche Bisex Tarifwelt zu wechseln. Durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften kann ein Hallesche Tarifwechsel in einen Hallesche Unisextarif dann unter Umständen interessant werden.

  • Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität Der in den Hallesche Unisex Tarifen zusätzlich zu zahlende Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität wird erhoben, damit bei einem Wechsel des Versicherers ein Teil der Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann.
    Allerdings betrifft dies nur den Teil der Altersrückstellungen, die nach Bestehen des Hallesche Unisex Tarifes gebildet werden. Die Altersrückstellungen aus den davor bestehenden Hallesche Bisex Tarifen (betrifft Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2009 - alte Tarifwelt) werden nicht auf den Vertrag beim neuen Versicherer übertragen. Dieser Teil der Altersrückstellungen verbleibt beim ursprünglichen Versicherer.
    So ist Hallesche Versicherten, deren Verträge vor dem 01.01.2009 begonnen haben, von einem Versichererwechsel dringend abzuraten. Daher bringt die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Portabilität für diese Versicherten keinen Nutzen.

  • Besprechung zum Hallesche Tarifwechsel Wir empfehlen den individuell, auf Ihre Leistungswünsche zugeschnittenen PKV Tarifwechsel Service durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler. Unser Unternehmen ist auf Hallesche Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung spezialisiert.
    Als Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG informieren und beraten wir Sie ausführlich zum Thema Hallesche Tarifwechsel und bieten Ihnen die auf Sie zugeschnittene optimale Hallesche Tarifwechsel Lösung.
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ARD Beitrag zum Thema:
PKV Tarifwechsel

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