Signal Iduna Basistarif


Wichtige Information zum Signal Iduna Basistarif

Ein Signal Iduna Tarifwechsel in den Signal Iduna Basistarif (BTN) sollte nicht vorschnell erfolgen, da der Basistarif meist schlechtere Leistungen gegenüber anderen Signal Iduna Tarifen beinhaltet.
Das Signal Iduna Krankenversicherung Tarifwerk sieht ausreichend alternative Signal Iduna Tarife zum Tarifwechsel unter Anrechnung der bereits angesparten Altersrückstellungen vor. Diese Signal Iduna Krankenversicherung Tarife beinhalten grundsätzlich höhere Leistungen als der Signal Iduna Basistarif.


Warum wurde der Basistarif eingeführt?
Am 1. Januar 2009 wurde vom Gesetzgeber die Krankenversicherungspflicht eingeführt.
Vor dem 1. Januar 2009 stand es denen in Deutschland von der Versicherungspflicht befreiten Personen frei, ob sie sich krankenversichern oder nicht. Geschätzt über 100.000 Personen waren vor diesem Zeitpunkt nicht krankenversichert. Ein Teil dieser Personen konnte aufgrund ihrer finanziellen Situation die Beiträge zur Krankenversicherung nicht aufbringen. Andere wiederum wurden aufgrund des Gesundheitszustandes von den privaten Krankenversicherern nicht aufgenommen.
Mit der Krankenversicherungspflicht wurde zum 1. Januar 2009 der Basistarif eingeführt. Eine Prüfung der Bonität sowie des Gesundheitszustandes dürfen die privaten Krankenversicherer nicht vornehmen (gilt nur für den Basistarif).


Für wen ist der Signal Iduna Basistarif sinnvoll?
Die Frage, für welche Personen der Signal Iduna Basistarif in Frage kommt, kann nur in einem ausführlichen Besprechungstermin beantwortet werden. Eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden.
So kann für Personen die nicht krankenversichert sind oder keinen Anspruch auf den
Signal Iduna Standardtarif haben, der Signal Iduna Basistarif eine Option sein. Allerdings gilt hier zu beachten, dass oftmals Zuzahlungen für bestimmte Leistungen anfallen, die zu Lasten der Versicherten gehen. Vor dem Wechsel in den Signal Iduna Basistarif sollte unbedingt die gesamte Signal Iduna Tarifwelt auf sinnvollere Alternativen geprüft werden. Erfahrungsgemäß kommen neben dem Signal Iduna Basistarif mehrere alternative Signal Iduna Tarife für einen Tarifwechsel innerhalb der Signal Iduna in Betracht, die ein wesentlich höheres Leistungsniveau beinhalten. Allerdings werden diese Tarife den Versicherten meist vorenthalten. Wir empfehlen Ihnen daher eine sorgfältige Tiefenprüfung durch einen Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG!
Auch für Personen die eine Zusatzversicherung zum Basistarif abschließen möchten, kann der Signal Iduna Basistarif eine Möglichkeit sein. Diese Personen müssen allerdings der privaten Krankenversicherung zugeordnet sein (dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die letzte private Krankenversicherung vor der Versicherungslücke bei der Signal Iduna bestand).


Allgemeine Informationen zum Basistarif
Der Basistarif ist ein branchenweit einheitlicher Tarif in der Privaten Krankenversicherung, der zum 1. Januar 2009 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt wurde. Er stellt eine neuartige Mischform aus Elementen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung dar und steht allen Personen offen, die bei seiner Einführung nicht bereits anderweitig krankenversichert waren und für die mit der Gesundheitsreform 2007 eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung begründet wurde.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Basistarif



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Auszug aus den Signal Iduna Versicherungsbedingungen zum Signal Iduna Basistarif:
20 Wechsel in den Basistarif Teil I MB/KK

Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrages in den Basistarif mit Höchstbeitragsgarantie und Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit wechseln können, wenn der erstmalige Abschluss der bestehenden Krankheitskostenvollversicherung ab dem 1. Januar 2009 erfolgte oder die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist. Zur Gewährleistung dieser Beitragsbegrenzungen wird der in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegte Zuschlag erhoben. 19 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.

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