Union Krankenversicherung UKV Standardtarif

  • Wichtige Information zum Union Krankenversicherung UKV Standardtarif Ein UKV Tarifwechsel in den UKV Standardtarif (STN) sollte nicht vorschnell erfolgen, da der Standardtarif meist schlechtere Leistungen gegenüber anderen UKV Tarifen beinhaltet. Das Union Krankenversicherung UKV Tarifwerk sieht ausreichend alternative UKV Tarife zum Tarifwechsel unter Anrechnung der bereits angesparten Altersrückstellungen vor. Diese UKV Tarife beinhalten grundsätzlich höhere Leistungen als der UKV Standardtarif.

  • Warum wurde der Standardtarif eingeführt? Der Standardtarif wurde für ältere Versicherungsnehmer eingeführt, die im Rentenalter einen möglichst günstigen Tarif benötigen.

  • Für wen ist der UKV Standardtarif sinnvoll? Der UKV Standardtarif kann für langjährig UKV Versicherte sinnvoll sein, die sich den PKV Beitrag nicht mehr leisten können. Es gibt bestimmte Zugangsvoraussetzungen, um in den Standardtarif UKV zu wechseln.
    In den meisten Fällen ist der Monatsbeitrag im Union Krankenversicherung Standardtarif deutlich günstiger als in den anderen UKV Tarifen. Allerdings gilt hier zu beachten, dass oftmals Zuzahlungen für bestimmte Leistungen anfallen, die zu Lasten der Versicherten gehen. Daher sollte der UKV Standardtarif als letzte Option zu einem UKV Tarifwechsel genutzt werden.
    Vor dem Wechsel in den UKV Standardtarif sollte unbedingt die gesamte Union Krankenversicherung Tarifwelt auf sinnvollere Alternativen geprüft werden. Erfahrungsgemäß kommen neben dem UKV Standardtarif mehrere alternative UKV Tarife für einen Tarifwechsel innerhalb der UKV in Betracht, die ein wesentlich höheres Leistungsniveau beinhalten. Allerdings werden diese Tarife den Versicherten meist vorenthalten.
    Wir empfehlen Ihnen daher eine sorgfältige Tiefenprüfung durch einen Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG!

  • Allgemeine Informationen zum Standardtarif Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) und erfüllt seit seiner Einführung 1994 eine soziale Schutzfunktion. Er richtet sich vorrangig an ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen. Der Wechsel in den Standardtarif ist für privat Versicherte – wenn die Voraussetzungen gegeben sind – nur innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmens möglich. Der Leistungsumfang orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beitragshöhe ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter des Versicherten, darf aber für Einzelpersonen den Höchstbeitrag der GKV beziehungsweise für Ehepaare 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags nicht übersteigen. Quelle: http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/s/standardtarif-in-der-privaten-krankenversicherung.html

  • Auszug aus den UKV Versicherungsbedingungen zum UKV Standardtarif
    § 19 Wechsel in den Standardtarif
    I. (1) Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrages, die die in § 257 Absätze 2a Nummer 2, 2a und 2b SGB V in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung genannten Voraussetzungen erfüllen, in den Standardtarif mit Höchstbeitragsgarantie wechseln können. Zur GeWährleistung dieser Beitragsgarantie wird der in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegte Zuschlag erhoben. Neben dem Standardtarif darf gemäß Nummer 1 Absatz 5 und Nummer 9 der Tarifbedingungen für den Standardtarif für eine versicherte Person keine weitere Krankheitskostenteil- oder -vollversicherung bestehen. Der Wechsel ist jederzeit nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen möglich; die Versicherung im Standardtarif beginnt zum Ersten des Monats, der auf den Antrag des Versicherungsnehmers auf Wechsel in den Standardtarif folgt.
    (2) Absatz 1 gilt nicht für ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossene Verträge.

  • Gern beraten wir Sie zum Thema UKV Standardtarif und zeigen Ihnen Ihre optimale Lösung zur Beitragsreduzierung innerhalb der UKV Union Krankenversicherung auf.

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