Union Krankenversicherung UKV Unisex Tarife


Informationen zum Thema: Union Krankenversicherung UKV Unisex Tarife

Ab dem 21.12.2012 darf die Union Krankenversicherung sowie alle privaten Krankenversicherer für Neukunden nur noch Unisex Tarife (geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife) anbieten. Bei denen vor dem 21.12.2012 geschlossenen UKV Verträgen handelt es sich um UKV Bestandstarife aus der UKV Bisex Tarifwelt. Diese UKV Tarife sind für Neukunden nicht mehr zugänglich.

Für UKV Versicherte, die in diesen UKV Bisex Tarifen versichert sind, ist von einem Wechsel in die UKV Unisex Tarife dringend abzuraten.

Da die UKV ihren Versicherten trotz der damit verbundenen Nachteile einen Tarifwechsel in UKV Unisex Tarife empfiehlt, sollte die Prüfung zu einem UKV Tarifwechsel durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler erfolgen.

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  • Welche Nachteile entstehen beim Tarifwechsel in UKV Unisex Tarife?
    - späterer Tarifwechsel in den UKV Standardtarif STN ist ausgeschlossen
    - unnötig zusätzlich zu zahlender Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität
    - einmal Unisex - immer Unisex => keine Rückkehr in zahlreiche UKV Bisex Tarife
    - teurere geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife in der UKV Unisex Tarifwelt
    - wenig Erfahrungen in der Kalkulation, da Einführung der Unisextarife erst zum 21.12.2012

  • Das Recht auf den UKV Standardtarif STN geht verloren Nach den gesetzlichen Regelungen des § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein späterer Wechsel aus einem UKV Unisex Tarif in den UKV Standardtarif STN nicht möglich. Der Standardtarif wurde noch nicht in der Unisex Tarifwelt kalkuliert.

  • § 204 VVG: einmal Unisex - immer Unisex Ein Wechsel zurück in einen der UKV Bisex Tarife ist ausgeschlossen! Es besteht dann nur noch die Möglichkeit in einen der wenigen UKV Unisex Tarife zu wechseln. Sie verlieren das Recht, in zahlreiche sinnvolle alternative Tarife der UKV Bisex Tarifwelt zu wechseln. Durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften kann ein UKV Tarifwechsel in einen UKV Unisextarif dann unter Umständen interessant werden.

  • Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität Der in den UKV Unisex Tarifen zusätzlich zu zahlende Beitragsteil zur gesetzlichen Portabilität wird erhoben, damit bei einem Wechsel des Versicherers ein Teil der Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann.
    Allerdings betrifft dies nur den Teil der Altersrückstellungen, die nach Bestehen des UKV Unisex Tarifes gebildet werden. Die Altersrückstellungen aus den davor bestehenden UKV Bisex Tarifen (betrifft Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2009 - alte Tarifwelt) werden nicht auf den Vertrag beim neuen Versicherer übertragen. Dieser Teil der Altersrückstellungen verbleibt beim ursprünglichen Versicherer.
    So ist UKV Versicherten, deren Verträge vor dem 01.01.2009 begonnen haben, von einem Versichererwechsel dringend abzuraten.
    Daher bringt die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Portabilität für diese Versicherten keinen Nutzen.

  • Besprechung zum UKV Tarifwechsel Wir empfehlen den individuell, auf Ihre Leistungswünsche zugeschnittenen PKV Tarifwechsel Service durch einen auf die private Krankenversicherung spezialisierten Versicherungsmakler. Unser Unternehmen ist auf UKV Tarifwechsel innerhalb der bestehenden privaten Krankenversicherung spezialisiert.
    Als Spezialisten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG informieren und beraten wir Sie ausführlich zum Thema UKV Tarifwechsel und bieten Ihnen die auf Sie zugeschnittene optimale UKV Tarifwechsel Lösung.
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  • Gern beraten wir Sie zum Thema UKV Unisex Tarife und zeigen Ihnen Ihre optimale Lösung zur Beitragsreduzierung innerhalb der Union Krankenversicherung auf.

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ARD Beitrag zum Thema:
PKV Tarifwechsel

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